Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen cantarphora, Jakobikirchhof 4, 20095 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung und Steuerberatung. Der genaue Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien, aus Angeboten des Auftragnehmers oder aus der Auftragsbestätigung.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Website des Auftragnehmers stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. Er ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte oder Daten verarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedoch, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Auftrags ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
10. Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.